| Leider gibt es keine einheitliche
Bundesregelung, da solche Nachbarschaftsgesetze Ländersache sind. Sie können sogar
teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel richten sich die Grenzabstände von Bäumen nach deren Wuchshöhe.
Das bedeutet, dass je größer ein Gehölz wird, desto mehr Abstand muss zur Grenze
eingehalten werden. Gemessen wird von der Grenze bis zur Mitte des Baumstammes.
Für den Gartenbesitzer ist es wichtig zu wissen, dass es
auch eine Verjährung von Ansprüchen gibt. Die Frist dafür liegt meist bei sechs Jahren.
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