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Gartenanlage
Nachbarschaftsrecht

      

Beim Pflanzen von Bäumen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden.

 

       
Im Nachbarschaftsrecht sind grundsätzliche Regelungen getroffen, unter anderem auch die Pflanzabstände zu den Grundstücksgrenzen.
Leider gibt es keine einheitliche Bundesregelung, da solche Nachbarschaftsgesetze Ländersache sind. Sie können sogar teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

In der Regel richten sich die Grenzabstände von Bäumen nach deren Wuchshöhe. Das bedeutet, dass je größer ein Gehölz wird, desto mehr Abstand muss zur Grenze eingehalten werden. Gemessen wird von der Grenze bis zur Mitte des Baumstammes.

Für den Gartenbesitzer ist es wichtig zu wissen, dass es auch eine Verjährung von Ansprüchen gibt. Die Frist dafür liegt meist bei sechs Jahren.

 

 
 

Gestaltung mit Bäumen

  

 

 

 

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