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Bauliche Elemente/Wege und Flächen

Auffahrten und Stellplätze

      

www.steinunddesign.de
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In der Regel sind Grundstücksauffahrten genehmigungspflichtig.
       
Für die Bodenbeläge dagegen gelten die gleichen grundlegenden Gestaltungskriterien wie für alle Wegen und Flächen.
Da die Auffahrten und Stellplätze meist von der Strasse aus einsehbar sind, müssen sie zudem mit der gesamten Umgebung harmonieren. Auffahrten und Stellplätze verlangen einen soliden Unterbau und eine optimale Entwässerung. Denn sie sollen nach Regenfällen möglichst schnell wieder abtrocknen. Eine Flächenbeheizung der Auffahrt im Bereich des Grundstücks lässt außerdem die komplette Benutzung auch im Winter zu.

Liegt das Haus weit von der Strasse entfernt, dann muss die Zufahrt entsprechend breit gestaltet sein. In der Regel  verlangt sie eine Breite von 3 m für ein Auto. Bei Stellplätzen dagegen ist noch ein zusätzlicher Raum für das ungehinderte Öffnen der Autotüren einzuplanen. Auch rund um die Stellfläche ist genügend Platz zum Ein- und Ausladen erforderlich.

Um das Regenwasser optimal abzuleiten muss der Belag natürlich mit einem Gefälle verlegt werden. Über die genauen Bauvorschriften für diese Maßnahmen und die Lage zum Nachbarn empfiehlt es sich bei der zuständigen Behörde ausreichend Informationen einzuholen.

 

Wege und Flächen

  

 

 

 

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