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Mit herrlichem Blütenflor macht sich der Sommer im Sommerblumen- und Staudengarten bemerkbar.

   
        
 
Es blüht, was im März, April, Mai gesät beziehungsweise gepflanzt wurde. Noch lassen sich einige Folgesaaten vornehmen, beispielsweise von Duftsteinreich, Schleierkraut, Lein und Phacelia. Auch die Saat von Zweijahrsblumen, die im Mai begann, wird fortgesetzt und zweijährige Sommerblumen wie Stockrosen und Vergißmeinnicht können ausgesät werden.

Stauden mit Flor im April und Mai können nach der Blüte aufgenommen, geteilt und neu gepflanzt werden, sofern Triebwachstum und Blühfreudigkeit nachzulassen beginnen.

Da der Blütenflor recht lange erhalten bleiben soll, ist es notwendig, jetzt alles Verblühte von Stauden und anderen Blütengehölzen abzuschneiden. Regelmäßiges Schneiden erhöht die Blüh- und Lebensdauer einiger Zweijahresblumen nicht unbeträchtlich. Auch bei Einjahresblumen ist was abgeblüht und zu welken beginnt abzuschneiden, denn dadurch wird die Samenbildung verhindert.

Außerdem müssen Laubhecken geschnitten und die abgeblühten Gehölze wie Flieder, Weigelie, Spiräen und dgl. zurückgeschnitten werden. Darüber hinaus sind die trocken gewordenen Blütenstände der Rhododendren zu entfernen.

Die verwelkten Frühjahrsblumen, deren Zwiebeln nicht im Boden verbleiben sollen oder können, sind aus der Erde zu nehmen und an einem schattigen Ort etwas abtrocknen zu lassen. Danach werden die Blätter entfernt und die Zwiebeln an trockener, schattiger und kühler Stelle ausgebreitet. Im Herbst werden sie dann erneut gepflanzt. Jedoch im Steingarten, auf den Staudenrabatten und unter den Sträucher bleiben alle Blumenzwiebeln in der Erde.

Regelmäßig ist die Erde zwischen den Pflanzen zu lockern und das Unkraut zu entfernen. Wer allerdings die Mühe scheut viel Unkraut zu jäten, sollte alle freien Erdflächen mit Mulch bedecken. So bleibt auch der Boden länger feucht.

 

            

 

 

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