| Es blüht, was im März, April, Mai gesät
beziehungsweise gepflanzt wurde. Noch lassen sich einige Folgesaaten vornehmen,
beispielsweise von Duftsteinreich, Schleierkraut, Lein und Phacelia. Auch die Saat von
Zweijahrsblumen, die im Mai begann, wird fortgesetzt und zweijährige Sommerblumen wie
Stockrosen und Vergißmeinnicht können ausgesät werden. Stauden mit Flor im April und Mai können nach der Blüte aufgenommen, geteilt
und neu gepflanzt werden, sofern Triebwachstum und Blühfreudigkeit nachzulassen beginnen.
Da der Blütenflor recht lange erhalten bleiben soll, ist
es notwendig, jetzt alles Verblühte von Stauden und anderen Blütengehölzen
abzuschneiden. Regelmäßiges Schneiden erhöht die Blüh- und Lebensdauer einiger
Zweijahresblumen nicht unbeträchtlich. Auch bei Einjahresblumen ist was abgeblüht und zu
welken beginnt abzuschneiden, denn dadurch wird die Samenbildung verhindert.
Außerdem müssen Laubhecken geschnitten und die
abgeblühten Gehölze wie Flieder, Weigelie, Spiräen und dgl. zurückgeschnitten werden.
Darüber hinaus sind die trocken gewordenen Blütenstände der Rhododendren zu entfernen.
Die verwelkten Frühjahrsblumen, deren Zwiebeln nicht im
Boden verbleiben sollen oder können, sind aus der Erde zu nehmen und an einem schattigen
Ort etwas abtrocknen zu lassen. Danach werden die Blätter entfernt und die Zwiebeln an
trockener, schattiger und kühler Stelle ausgebreitet. Im Herbst werden sie dann erneut
gepflanzt. Jedoch im Steingarten, auf den Staudenrabatten und unter den Sträucher bleiben
alle Blumenzwiebeln in der Erde.
Regelmäßig ist die Erde zwischen den Pflanzen zu lockern
und das Unkraut zu entfernen. Wer allerdings die Mühe scheut viel Unkraut zu jäten,
sollte alle freien Erdflächen mit Mulch bedecken. So bleibt auch der Boden länger
feucht.
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