| Der Haus- oder Gartenbesitzer muss dafür
Sorge tragen, dass von dem Gartenteich Gefahren weder für andere ausgehen noch fremdes
Eigentum beschädigt wird. Denn für sämtliche Unfälle und Schäden die ursächlich mit
dem Teich in Zusammenhang stehen hat er zu haften. Von
behördlicher Seite sind nur größere Bauvorhaben anzeige- und teilweise
genehmigungspflichtig. Auch die Wasserentnahme aus einem öffentlichen Gewässser oder die
Nutzung von Grundwasser ist genehmigungspflichtig. Die Bestimmungen sind je nach
Bundesland unterschiedlich und zu allen Fragen kann bei der zuständigen Wasserbehörde
Rat eingeholt werden.
Wichtig ist vor allem die Sicherung gegen Unfallgefahr, vor
allem von Kindern, denn schon aus geringen Wassertiefen können Kleinkinder sich nicht
mehr befreien. Für zuverlässigen Schutz sorgt ein Baustahlgitter oder ein
kunststoffummanteltes Geflecht, das knapp unter der Wasserobefläche angebracht wird. Hier
wachsen die Pflanzen hindurch und verdecken die Konstruktion mit ihren Blöättern.
Doch schon bei der Anlagenplanung kann Unfällen vorgebeugt
werden. Das heißt, keine steil abfallenden Ränder, sondern flache und breite Uferzonen,
die einen Rückzug möglich lassen. |